Großbritannien wegen unzureichender Aufklärung von Menschenhandel verurteilt
Großbritannien hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwei jugendliche Opfer von Menschenhandel nicht ausreichend geschützt. Wie das Straßburger Gericht in seinen Urteilen vom 16.02.2021 entschied, muss Großbritannien den beiden je 45.000 Euro Entschädigung und Kostenausgleich zahlen.
Artikel von beck-aktuell (16.02.2021)