Formen von Menschenhandel und Ausbeutung

Rund 49.6 Millionen Menschen werden weltweit Opfer von Menschenhandel. Es trifft sowohl Frauen und Mädchen als auch Männer und Jungen, wobei die Zahlen je nach Ausbeutungsart stark variieren. Gemäss dem UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) Bericht von 2020 handelt es sich bei 92% der identifizierten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung um Frauen und Mädchen, im Bereich Ausbeutung der Arbeitskraft sind es 59% Männer und Jungen.  

Quelle «GLOBAL REPORT ON TRAFFICKING IN PERSONS» von UNODC, 2020

Die häufigsten Formen von Menschenhandel und Ausbeutung in der Schweiz sind:

Sexuelle Ausbeutung – Förderung der Prostitution 

Wir sprechen von sexueller Ausbeutung bzw. Förderung der Prostitution, wenn jemand die Handlungsfreiheit einer Person, die in der Prostitution arbeitet, einschränkt, festlegt, wie sie ihrer Tätigkeit im Einzelnen nachzugehen hat, oder diese zu ungewünschten Praktiken zwingt. Es kann auch sein, dass eine Drittperson der betroffenen Person falsche Versprechungen macht, um sie nach der Ankunft in die Prostitution zu zwingen. All diese Handlungen sind strafbar. 

Ausbeutung gemäss der Loverboy-Methode 

«Loverboys» spielen  ihren Opfern die grosse Liebe vor und machen sie dann systematisch von sich abhängig, mit dem Ziel sie auszubeuten, meist in der Prostitution oder zur Verübung krimineller Tätigkeiten. Betroffen sind sowohl Mädchen und Jungen wie auch junge Erwachsene. Es kann Ausländer:innen und Schweizer:innen treffen. Minderjährige Personen (unter 18 Jahre alt) in die Prostitution zu führen, ist strafbar.  (mehr erfahren)

Ausbeutung der Arbeitskraft

Opfern von Ausbeutung der Arbeitskraft ist manchmal nicht bewusst, dass sie ausgebeutet werden. Neben einem (sehr) niedrigen Lohn, können auch fehlende Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sowie Arbeitsverträge oder ein isolierter Arbeitsplatz Hinweise auf eine Ausbeutung sein. Es kommt auch vor, dass die betroffene Person, die Identitäts- und Reisedokumente an die Täterschaft abgeben muss, nicht genau weiss, wo sie ist oder einer angeblichen Vermittlungsagentur im Herkunftsland hohe Beträge an fiktiven Schulden zurückzahlen muss.

Ausbeutung in der (Organisierten) Bettelei 

Regelmässig treten in Schweizer Städten Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus dem Ausland als Bettelnde und als Strassenmusikanten in Erscheinung oder sie ziehen teilweise in ländlichen Gegenden von Haus zu Haus, um zu betteln. Hintermänner nehmen diesen Personen dann regelmässig das Geld ab, das sie gesammelt haben. Die Betroffenen erhalten in der Regel lediglich Essen, Trinken und einen Schlafplatz. 

Zwangsheirat

Die freie Wahl des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist ein Menschenrecht. Dennoch werden auch in der Schweiz Frauen und Männer gegen ihren Willen zu Heirat und Ehe gezwungen. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die in verwobene verwandtschaftliche und transnationale Zusammenhänge eingebunden ist. Zwangsheirat ist in der Schweiz strafbar.

Für Betroffene ist es schwierig, alleine aus diesen Ausbeutungssituationen herauszukommen. Sie können helfen. Melden Sie sich im Verdachtsfall.