Nationale Meldestelle FAQ

1. Was kann ich melden?

Beim Verdacht, dass eine Person ausgebeutet wird, das heisst gegen ihren Willen etwas machen muss, durch Androhung von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch, können Sie den beobachteten Tatbestand melden. 
Sie können sich auch melden, wenn Sie selbst betroffen sind. Wir vernetzen Sie gerne. 

2. Was tue ich in einem Notfall?

Bei einem Notfall rufen Sie die Notrufnummer 117 der Polizei oder den Rettungsdienst 144!

3. Was ist strafbar?

Menschenhandel ist strafbar. Wenn eine Person zu sexuellen Handlungen, zur Arbeit oder zur Entnahme eines Organs gezwungen wird und eine andere Person daraus Profit schlägt , dann ist das Menschenhandel. Menschenhandel ist in der Schweiz verboten.

Wird ein Anbieter, ein Vermittler oder ein Abnehmer von Menschenhandel von einem Richter oder einer Richterin verurteilt, dann wird er mindestens mit einer Geldstrafe, vielleicht aber auch mit einer Haftstrafe und einer Geldstrafe bestraft. Es ist zudem nicht wichtig, ob er seine Tat in der Schweiz oder im Ausland begangen hat. Menschenhandel ist in jedem Fall strafbar!

Siehe dazu: Art. 182, Strafgesetzbuch  -> Menschenhandel

Ausbeuterische Zuhälterei ist strafbar. Jeder, der eine andere Person dazu zwingt, sich zu prostituieren, macht sich strafbar. Zwang bedeutet auch , dass jemand bestimmt , wann oder wo oder zu welchem Preis ein/e Sexarbeiter/in zu arbeiten hat. Zuhälter werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.

Siehe dazu: Art. 195, Strafgesetzbuch -> Ausnützung sexueller Handlungen, Förderung der Prostitution

4. Was geschieht mit den Meldungen?

Das geschulte Team der Meldestelle evaluiert die eingegangenen Meldungen. Die Meldungen werden, wenn möglich, an die entsprechenden Behörden oder zuständigen (Opferberatungs-)Stellen weitergeleitet.
Betroffene werden mit passenden Unterstützungsangeboten vernetzt.

Ihre Meldung kann in einem bestehenden Fall zur Klärung weiterhelfen oder einen neuen Fall eröffnen.

5. WIE KANN ICH SICHER SEIN, DASS DIE MELDUNG ANONYM BLEIBT?

Bei einer Online-Meldung werden Sie auf einen sicheren Server weitergeleitet, der Ihre Meldung verschlüsselt. Für uns ist nicht sichtbar, wer die Informationen abgeschickt hat. 
Aus diesem Grund erhalten Sie auch keine Rückmeldung von uns, ausser Sie hinterlassen Ihre Kontaktdaten mit der Bitte, mit Ihnen in Kontakt zu treten. (vgl. Punkt 8). 
Bei Meldungen via Hotline wird Ihre Rufnummer unterdrückt.

6. Wie funktioniert die online-meldung?

Folgen Sie den Fragen auf der Online-Meldung, beantworten Sie so viel als möglich und klicken Sie zum Schluss auf „absenden“.

7. EXIt - button (Formular verbergen)

Wenn Sie beim Ausfüllen der Online-Meldung aus irgendeinem Grund sofort aussteigen müssen, drücken Sie auf den EXIT BUTTON um die Seite zu verbergen. Sie kommen sofort zur Google-Startseite. Alles was von Ihnen ausgefüllt wurde, wird gelöscht und Sie müssen es erneut eingeben.

8. Ich möchte, Dass ACT212 Kontakt mit mir aufnimmt ODER BIN OFFEN FÜR RÜCKFRAGEN.

Am Ende der Online-Meldung können Sie bei der Frage «Möchten Sie, dass ACT212 Kontakt mit Ihnen aufnimmt?» mit ja oder nein antworten. Wenn Sie diese Frage bejahen, können Sie uns eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer hinterlassen. Wir werden dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Diese persönlichen Angaben bleiben bei der Nationalen Meldestelle von ACT212 und werden nicht weitergeleitet.

9. Ich will nicht anonym melden.

In diesem Fall machen Sie die Meldung am besten direkt bei der Polizei oder wenden sich an eine Beratungsstelle. Bei Unsicherheiten,  wohin Sie sich wenden sollen, können Sie sich bei uns vorgängig beraten lassen.

10. WER ARBEITET BEI DER NATIONALEN MELDESTELLE?

Die Nationale Meldestelle wird von ACT212, einer Nichtregierungsorganisation, betrieben. Es handelt sich nicht um eine Meldestelle der Polizei. Sie wird auch nicht von Polizisten, sondern von gut ausgebildeten Zivilpersonen betreut.