Global sind über 40 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel.
Von allen gehandelten Menschen sind 49 Prozent Frauen und 33 Prozent Kinder, die meisten von ihnen landen in der Sexindustrie.
(Quelle: Internationale Arbeitsorganisation , ILO)
Definition von Menschenhandel
Die erste internationale Einigung über die Definition von Menschenhandel findet sich im Palermo-Protokoll. Nach der international gültigen Definition gehören zum Menschenhandel drei kombiniert auftretende Merkmale: - das Anwerben, Anbieten, Befördern, Verbringen, Vermitteln oder Beherbergen von Menschen (Handlung) - unter Zuhilfenahme von unerlaubten Mitteln wie Täuschung, Drohung, Nötigung (Mittel) – mit dem Ziel der Ausbeutung, sei es der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zur Entnahme von Körperorganen (Zweck).
(Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA)